Aktivitäten - Politik - Gemeinde Pliezhausen 2021-2022


14.02.2022

Schriftwechsel mit der Gemeinde


An die Gemeinde Herrn Stefan Adam


Hallo Herr Adam

ich hoffe Ihnen geht es gut.


Wir als Verein Lärmschutz jetzt wollen auch dieses Jahr auf unser und auch das Anliegen unserer Gemeinden, nämlich den Lärmschutz an der B 27, aufmerksam machen.

Um aktuelle Informationen zum Stand von z.B Gutachten aus erster Hand zu bekommen, würden wir daher gerne mit der Gemeinde bez. Herrn BM Dold einen Gesprächstermin vereinbaren..Wir hatten da ein digitales Format gedacht und schlagen Ihnen folgende Termine vor:

29.3, 7.3. oder den 8.3. jeweils um 16.00 ca 30 Min

Von der "Veranstaltung" würden wir dann im Amtsblatt, auf unserer Facebookseite, sowie auf unserer Hompage berichten.

Wir würden uns freuen, wenn Herr BM Dold für einen der Termine für uns Zeit hätte.


Für den Vorstand

Joachim Wollny




Antwort von der Gemeinde Herrn Stefan Adam


Sehr geehrter Herr Wollny,

 

nun melde ich mich wie versprochen:

 

Wir haben uns aktuell nochmals beim Regierungspräsidium nach dem Stand der dortigen Prüfungen erkundigt. Diese sind leider noch nicht ganz abgeschlossen, das RP arbeitet aber mit Hochdruck an der finalen Klärung der allerdings nicht ganz einfachen und durchaus komplexen Fragestellungen. Wir rechnen nach Rückmeldung des RP hier im zeitigen Frühjahr mit Ergebnissen. Herr Abteilungspräsident Hölz hat nochmals versichert, dass die Angelegenheit unter seiner Beteiligung und mit hoher Priorität bearbeitet werde.

 

Auch unsere eigene Lärmberechnung für die B 27 (Vorbereitung Lärmaktionsplan bzw. Zielprognose 16. BImSchV) ist noch nicht ganz abgeschlossen. Wir erwarten hier ebenfalls in den kommenden Wochen erste Zwischenergebnisse.

 

Insofern gibt es seit dem letzten Austausch leider keine neuen Erkenntnisse und es wäre daher unser Vorschlag, mit einem Termin noch zuzuwarten, bis neue und belastbare Erkenntnisse im Haus sind. Wären Sie damit einverstanden? Wir würden uns dann schnellstmöglich wieder melden.

 

Mit freundlichen Grüßen
 
Stefan Adam

Gemeinde Pliezhausen
Marktplatz 1
72124 Pliezhausen


27.09.2021

BIL bei der Landesregierung!

Vergangene Woche besuchten wir Elke Zimmer,  Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr. Mit ihr und ihrem Team sprachen wir über die aktuelle Sachlage hinsichtlich Lärmschutzwand an der B27 für unsere Dörfer und erläuterten unser Anliegen als Bürgerinitiative. Es war ein interessanter und vielversprechender Termin, für den wir uns bei Frau Zimmer und ihrem Team herzlich bedanken.

Weitere Infos auf unserer Mitgliederversammlung.


25.09.2021

Michael Donth MdB (CDU) zum Lärmschutz B27 in Pliezhausen/Walddorfhäslach


Auf Einladung von Dr. Christoph Schrader, Vorsitzender des Gemeindeverbandes CDU Pliezhausen/Walddorfhäslach, war Michael Donth MdB (CDU) am Donnerstag, dem 23.09.2021 in Rübgarten entlang der B27 vor Ort. Ebenfalls eingeladen und anwesend waren die BM Höflinger und Dold von den betroffenen Gemeinden, OV’in Rapp/Rübgarten sowie viele Vertreter der BI Lärmschutz jetzt.

Herr Donth konnte positive Nachricht verkünden: durch die Absenkung der Auslösewerte für Lärmschutz entlang bestehender Bundesstraßen im August 2020 um 3 dB und der gesetzlichen Umsetzung im März diesen Jahres, liegt nun der Prüfauftrag für einen „aktiven Lärmschutz“ beim RP Tübingen als ausführender Behörde. Dies betrifft vor allem die Teilgemeinden Pliezhausens an der B27, Gniebel und Rübgarten. Auch für Walddorfhäslach wurde ein Prüfauftrag erteilt. Dieser umfasst konkret Flüsterasphalt, Lärmschutzwälle und -wände. Wann mit einer Information über die Ausgestaltung zu rechnen ist, konnte Herr Donth nicht beantworten. Die Gemeinden können sich aber mit eigenen, bereits bestehenden Gutachten einbringen.

Einigkeit und Zuversicht herrschte bei allen Betroffenen darüber, dass dies der erste und vor allem konkrete Schritt ist, eine Verbesserung für die Bürger entlang der B27 zu erzielen. Zumal die Finanzierung des Lärmschutzes dann auf Bundesseite liegt.

Herr Donth informierte auch darüber, dass es Fördertöpfe für weitere Lärmschutzmaßnahmen beim RP gibt, z.B. Lärmschutzfenster.

Weiter wurde über Maßnahmen eines Pilotprojektes „Busspur Expresso B27“ diskutiert, hier ist aber vor allem der Landesverkehrsminister in der Bringschuld. Dieses Projekt ist vor dem Hintergrund der Erstellung der Regionalstadtbahn, von der weder Pliezhausen noch Walddorfhäslach profitieren werden, ein weiteres zentrales Anliegen der Gemeinden, da ansonsten die Abkopplung vom ÖPNV Richtung Stuttgart nach Fertigstellung der Regionalstadtbahn befürchtet wird.



31.08.2021

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Herrn Andreas Scheuer MdB Invalidenstraße 44 10115 Berlin 31.08.2021 AZ 651.22 - ad


Betr:Fördergelder des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur -hier: Lärmschutz an der Bundesstraße 27 bei Pliezhausen / Ihr Besuch in Bad Urach am 24.08.2021


Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer,

mit Interesse habe ich die aktuelle Presseberichterstattung zu Ihrem Besuch in Bad Urach am 24.08.2021 verfolgt. Sie sind dort zitiert mit der Aussage, immer wieder für den Abruf von Fördergeldern des Bundes werben zu müssen (siehe Ausschnitt anbei), dabei entsteht der Eindruck, dass der Bund Schwierigkeiten zu haben scheint, die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv loszuwerden. In diesem Kontext erlaube ich mir daher, auf den schriftlichen Austausch mit Ihrem Haus im vergangenen Jahr zurückzukommen und darauf hinzuweisen, dass es zahlreiche Projekte und Handlungsbedarfe geben dürfte, bei denen mangels rechtlicher Grundlage oder aus sonstigen Gründen bislang keine Möglichkeit besteht, auf entsprechende Bundesgelder zuzugreifen, obschon deren entsprechende Verwendung -wie vorliegend bezüglich der seitens der Gemeinde Pliezhausen seit Langem angestrebten Verbesserung des Lärmschutzes an der B 27 bei Pliezhausen- im Interesse der Bevölkerung absolut sinnvoll und zielführend wäre. Ich darf Ihnen daher zurufen, dass die Gemeinde Pliezhausen umgehend für die Realisierung eines entsprechenden Projekts an der B 27 zur Verfügung stehen würde, sollte sich der Bund dazu entscheiden, die offenbar übrigen Gelder hier im Rahmen einer Freiwilligkeitsleistung, die zu einer echten Verbesserung der Lebensrealität von mehreren Tausend Menschen führen würde, sinnvoll und zielführend zu verwenden. Bevölkerung, Gemeinderat und Bürgermeister der Gemeinde Pliezhausen wären hierfür in höchstem Maße dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Christof Dold


24.08.2021

Lärmschutz B 27 - Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e.V. und Bürgermeister Christof Dold im Austausch mit der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke,

Bündnis 90/Die Grünen Am Dienstag, 24. August 2021, trafen sich Vertreter*innen der Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e.V. sowie Herr Bürgermeister Christof Dold mit der Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Reutlingen, Frau Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen, zu einem Austausch über die Problematik des unzureichenden Lärmschutzes an der Bundesstraße 27. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde von den Vertreter*innen des Vereins und Herrn Bürgermeister Dold zunächst vor Ort sowie im Anschluss bei einer Tasse Kaffee in der Ortsmitte Rübgartens nochmals sehr eindrücklich und ausführlich die Problematik der sehr massiven und weiter zunehmenden Lärmbelastung, unter welcher die Teilorte Gniebel und Rübgarten ausgehend von der B 27 seit fast 40 Jahren zu leiden haben, erläutert. Zudem wurde seitens der Gemeinde nochmals ausführlich die rechtliche Problematik dargelegt, welche einer Verbesserung der Situation bislang im Wege steht. Verschiedene konstruktive Ansatzpunkte wurden diskutiert, insbesondere hinsichtlich der Zielsetzung der Beseitigung der bislang bestehenden Ungleichbehandlung zwischen Bestandsstraßen und Neubauten (bzw. wesentlich geänderten Straßen) sowie der Frage nach einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung unterhalb von 120 Stundenkilometern. Zudem wurde über die zu erwartenden Auswirkungen der zahlreichen Straßenbauprojekte im Zusammenhang mit der B 27 in der Region (v.a. der Ortsumfahrung Reutlingen der B 464 sowie dem Schindhaubasistunnel Tübingen) und die daraus resultierende zusätzliche Betroffenheit der Ortsteile Gniebel und Rübgarten gesprochen. Frau Müller-Gemmeke MdB sagte in diesem Zusammenhang erneut zu, sich weiterhin -wie schon bislang unterstützend für das wichtige Anliegen von Einwohnerschaft und Gemeinde zu verwenden und zeigte Ansätze auf, wie seitens des Vereins das Anliegen auch politisch weiter transportiert werden könnte. In diesem Kontext unterstrich Herr Bürgermeister Dold die Bedeutung des Engagements des Vereins, mit dem die Einwohnerschaft zeige, dass die Lärmbelastung ein direkt ihre Lebensrealität betreffendes Problem sei und nicht ausschließlich ein politisches Handlungsfeld von Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung


13.08.2021

Lärmschutz B 27 -

Bürgermeister Christof Dold im Austausch mit dem Landtagsabgeordneten Thomas Poreski, Bündnis 90/Die Grünen

Am Donnerstag, 05. August 2021, war der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Reutlingen, Herr Thomas Poreski, Bündnis 90/Die Grünen, zu einem Austausch über verschiedene kommunalpolitische Themen Gast im Pliezhäuser Rathaus. Im Rahmen dieses Gesprächs erläuterte Herr Bürgermeister Christof Dold nochmals sehr eindrücklich und ausführlich die Problematik der sehr massiven und weiter zunehmenden Lärmbelastung, unter welcher die Teilorte Gniebel und Rübgarten ausgehend von der Bundesstraße 27 zu leiden haben. Anschließend machte sich Herr Poreski, MdL, mit Herrn Bürgermeister Dold ein Bild von der Situation vor Ort und sagte erneut seine Unterstützung im Rahmen des politischen Prozesses für eine Verbesserung für die Einwohnerschaft Gniebels und Rübgartens zu


10.08.2021

Auf Einladung der CDU Pliezhausen / Walddorfhäslach trafen sich Mitglieder von  BIL mit dem CDU Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Hechingen-Münsingen, Manuel Hailfinger. 

Herr Hailfinger überbrachte BIL die Antwort der Landesregierung auf seine kleine Anfrage zum Thema Lärmschutz B27.

(Antwort  siehe unten)


Wir bedanken uns bei  Manuel Hailfinger und der CDU Pliezhausen/Walddorfhäslach für Ihren Einsatz für die Bürger von Pliezhausen/Walddorfhäslach

weitere Infos zum Besuch von Herrn Hailfinger

Arbeitskreis Lärmschutz (cdu-pliezhausen.de)



Antwort des Ministeriums für Verkehr

auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Manuel Hailfinger CDU - Lärmschutz an der B 27 - Drucksache 17/532 Ihr Schreiben vom 19.07.2021


Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

das Ministerium für Verkehr beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:


1. Wie groß ist die aktuelle und für die kommenden Jahre erwartete Verkehrsstärke auf der B 21 auf Höhe Pliezhausen und Walddorfhäslach, aufgeschlüsselt nach Pkw und Lkw?

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) betrug im Jahr 2019 50.946 Kfz/24 h, davon 2.168 Fahrzeuge, die dem Schwerverkehr zugeordnet werden.


2. Wie groß ist die stündliche Verkehrsstärke auf der B 27 auf Höhe Pliezhausen und Walddorfhäslach pro Tagesstunde bzw. Tageszeit? Die maßgebliche stündliche Verkehrsstärke betrug im Jahr 2019 2.915 Kfz/h mit einem Schwerverkehrsanteil von 4,9 %.


3. Inwieweit rechnet sie für die kommenden Jahre und Jahrzehnte mit einer Zunahme des Verkehrs an dieser Stelle?

Für den Bereich Pliezhausen und Walddorfhäslach gibt es keine aktuelle Verkehrsuntersuchung mit Verkehrsprognose, die Auskunft über die Verkehrsentwicklung auf der B 27 gibt.


4. Inwieweit sieht sie Spielräume, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle von 120 km/h auf 100 km/h zu senken?

Nach § 45 Abs.1 S.2 Nr.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die Benutzung bestimmter Straßen beschränken oder verbieten, auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Nach § 45 Abs.9 StVO dürfen Verkehrszeichen nur angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Da es keine festgelegten Grenzwerte für verkehrsrechtliche Maßnahmen gibt, können nach der Rechtsprechung die Grenzwerte aus der 16. BImSchV, der Verkehrslärmschutzverordnung für die Straßenplanung, als Orientierungswerte angesehen werden. Liegen die Lärmpegel über diesen Grenzwerten, ist eine Ermessensentscheidung der Verkehrsbehörde erforderlich, bzw. bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen eine Abwägung der Gemeinde. Auch die Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr stellen nach der Rechtsprechung eine Orientierungshilfe dar. Laut Bundesverwaltungsgericht kann sich bei Überschreiten dieser Werte das Ermessen zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten. Der Kooperationserlass des Verkehrsministeriums vom 29. Oktober 2018 ist als Anleitung zur Ermessensausübung anzusehen, damit lärmbedingte verkehrsrechtliche Maßnahmen nach vergleichbaren Maßstäben festgesetzt werden. Danach verdichtet sich in Wohn-, Dorf- und Mischgebieten das Ermessen, wenn etliche Anwohnerinnen von Lärmpegeln über 70 dB(A) tags und/oder 60 dB(A) nachts (berechnet nach RLS-90) betroffen sind, in der Regel zu einer Pflicht zum Einschreiten. Nur wenn die Maßnahmen aus Gründen der Luftreinhaltung, der Leistungsfähigkeit der Straße oder wegen Verkehrsverlagerungen zu erheblichen Nachteilen führen würden, kann davon abgesehen werden. Bei Werten ab 65 dB(A) tags und/oder 55 dB(A) nachts ist bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen, dass diese Werte im gesundheitskritischen Bereich liegen, d.h. es kommen verkehrsrechtliche Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen bei einer im Übrigen sorgfältigen Abwägung ab diesen Werten in Betracht. Die schalltechnische Untersuchung nach RLS-90, Richtlinie zur Berechnung des Lärmpegels und damit die Beurteilung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, zeigt, dass im Bereich Pliezhausen keine Überschreitungen der Lärmpegel über 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts vorliegen und nur punktuelle Überschreitungen von 65/55 dB(A). Die vorgenannte Situation führt dazu, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 27 im Bereich Pliezhausen nach § 45 StVO nicht zu begründen ist


5. Inwieweit sieht sie die Möglichkeit, weitere Lärmschutzwände aufzustellen?

6. Inwieweit sieht sie die Möglichkeit, bestehende Lärmschutzwände zu erhöhen?

7. Inwieweit sieht sie die Möglichkeit, Flüsterasphalt auszubringen?


Die Fragen 5, 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund von Anfragen aus der Bürgerschaft hat das zuständige Regierungspräsidium Tübingen erneut eine Lärmberechnung für die Gemeinde Pliezhausen in den Bereichen Rübgarten und Gniebel erstellt. Hierfür haben sich durch die Einführung der neuen Berechnungsvorschrift RLS 19 und die abgesenkten Auslösewerte für Lärmsanierung die Rahmenbedingungen geändert. Im Ergebnis der Berechnung ergeben sich nun deutlich mehr Betroffenheiten. Das Regierungspräsidium Tübingen hat daher den Auftrag mögliche weitere Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen. Hierzu zählen u. a. aktive -4- Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle, lärmmindernde Fahrbahnbeläge sowie deren Kombinationen. Die ersten Abwägungen liegen bis Ende des Jahres vor. Das Regierungspräsidium wird dann wieder auf die Gemeinde zugehen.


Mit freundlichen Grüßen


i.V. des Ministers

Berthold Frieß Ministerialdirektor



14.07.2021

kleine Anfrage des Abgeordneten Manuel Hailfinger CDU - Lärmschutz an der B 27


Hallo zusammen,

Manuel Hailfinger MdL, hat auf unser Bitten hin eine Anfrage bzgl. Lärmschutz für die B27 an die Landesregierung gestellt (siehe Anhang)

Sobald wir eine Antwort erhalten, werde ich diese weiterleiten.

Ich freue mich, dass Manuel unser Projekt unterstützt und wir somit jetzt einen guten Ansprechpartner im Landtag haben :)

Grüße


Dr.Christoph Schrader 

CDU Ortsverband Pliezhausen/Walddorfhäslach




Kleine Anfrage des Abgeordneten Manuel Hailfinger CDU - Lärmschutz an der B 27

an das Ministerium für Verkehr BW



Ich frage die Landesregierung:


  1. wie groß ist die aktuelle und für die kommenden Jahre erwartete Verkehrsstärke auf der B27 auf Höhe Pliezhausen und Walddorfhäslach, aufgeschlüsselt nach PKW und LKW?


  1. wie groß ist die stündliche Verkehrsstärke auf der B27 auf Höhe Pliezhausen und Walddorfhäslach pro Tagesstunde bzw. Tageszeit?


  1. inwieweit rechnet sie für die kommenden Jahre und Jahrzehnte mit einer Zunahme des Verkehrs an dieser Stelle?


  1. inwieweit sieht sie Spielräume, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle von 120 km/h auf 100 km/h zu senken?


  1. inwieweit sieht sie die Möglichkeit weitere Lärmschutzwände aufzustellen?


  1. inwieweit sieht sie die Möglichkeit bestehende Lärmschutzwände zu erhöhen?


  1. inwieweit sieht sie die Möglichkeit Flüsterasphalt auszubringen?


14.07.2021


Hailfinger/CDU   


Begründung


Der Verkehr auf der B27 führt zu großen Belastungen für die Anwohner in Pliezhausen und Walddorfhäslach. Die Anwohner klagen über den Verkehrslärm. Auch eine Bürgerinitiative setzt sich für lärmreduzierende Maßnahmen ein. Mit dieser kleinen Anfrage soll geprüft werden, ob es reelle Möglichkeiten der Lärmreduktion gibt.



13.07.2021

Sehr geehrte Frau Zimmer, sehr geehrter Herr Poreski,


die Mitglieder der Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e. V. begrüßen, dass der Lärmschutz jetzt, mit Ihnen Frau Zimmer im Verkehrsministerium angesiedelt ist. Herr Poreski hat uns zugesagt, dass er uns bei unserem Anliegen eines aktiven Verkehrslärmschutzes für unsere Gemeinden weiterhin unterstützen will. Ein strukturiertes Vorgehen würde der Vorstand gerne mit Ihnen, Frau Zimmer und Herr Poreski gemeinsam abstimmen. Könnten wir uns in nächster Zeit zu einer gemeinsamen Videokonferenz an einem frühen oder späteren Abend treffen? So ab 18:00 Uhr könnten es die Frauen und Männer unseres Vorstandes einrichten. Super wäre ein Abendtermin in den nächsten zwei bis max. drei Wochen. Danach fängt die Ferienzeit mit Urlaubsabwesenheiten usw. an.

 

Wir wollen die Wahlen zum Bundestag nützen, um im Vorfeld das Thema so in der Öffentlichkeit zu platzieren, dass wir zu einer Verständigung an einem runden Tisch mit den politischen Verkehrsakteuren gelangen.

 

Über Ihren Terminvorschlag würde ich mich sehr freuen.



Martin Griesinger



26.06.2021

Land verzichtet auf Lärmschutzbeauftragenden - Unsere Reaktion!                                                                        Rübgarten, den 20.06. 2021


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,


zunächst möchten wir Ihnen zu Ihrer dritten Amtsperiode gratulieren. Die Menschen in Baden-Württemberg bestätigen Ihre zukunftsweisende Politik.


„Lärmschutzjetzt“ ist eine Bürgerinitiative aus der Gemeinde Pliezhausen, die sich im Speziellen um den Lärmschutz an der B 27 entlang der Ortschaften Rübgarten, Gniebel und Walddorfhäslach kümmert. Des Weiteren sind uns Verkehrsthemen mit Bezug zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit wichtig.


Manche Entscheidungen lassen aber durchaus Zweifel an der Landespolitik der Grünen aufkommen:


Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum gerade die Stelle des Lärmschutzbeauftragten Thomas Marwein in der neuen Legislaturperiode gestrichen wurde. Gewinnt doch im Zuge der Sorge um die persönliche Gesundheit dieser Bereich zusehends an Bedeutung. Die Zusammenhänge zwischen krankmachendem Lärm und Gesundheit der Menschen sind doch hinlänglich bekannt. Lärm macht krank! Lärm wirkt auch negativ auf die Biodiversität.


Wir bitten Sie eindringlich, diese Entscheidung nochmals zu überprüfen und an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Wir würden uns über ein für uns und Thomas Marwein positives Ergebnis freuen. Wie der Presse zu entnehmen, ist auch er nicht glücklich über diese Entscheidung.

Da wir den politischen Hintergrund dieser für uns befremdlichen Entscheidung nicht nachvollziehen können, nehmen wir an, dass Sie das wichtige Thema Verkehrslärmschutz, welches uns Bürger sehr beschäftigt und an dem wir auch die Beteiligungsvorhaben der Landesregierung bemessen, einem ihrer Spitzen im Verkehrsministerium zugeordnet haben. Vermutlich auch einer Person mit Entscheidungsbefugnis. Wir brauchen jemand, der uns nicht nur verständnisvoll zur Seite steht, sondern unsere Anliegen mit konkreten politischen Handlungsoptionen und Strategien annehmen wird. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns den für den Lärmschutz befugte Ministeriale im Verkehrsministerium nennen, damit wir uns mit ihm auf ein gemeinsames Vorgehen für mehr Lärmschutz bei uns verständigen können.


Freundliche Grüße


22.05.2021

Land verzichtet auf Lärmschutzbeauftragenden


Die grün-schwarze Landesregierung verzichtet in der neuen Legislaturperiode auf die Stelle des Beauftragten für den Lärmschutz in

Baden Württemberg. Der Grund: die Kritik über die Aufblähung des Regierungsapparats. Lärmschutzbeauftragter der Landes war der Grüne

Landtagsabgeordnete Thomas Marwein, der allerdings weiter ein Ansprechpartner für das Thema Lärmschutz in BW sein wird. Als

Beauftragter hatte er die Kommunen des Landes bei Lärmschutz-Themen unterstützt und vernetzt.


Wir finden: Das war keine gute Entscheidung unserer Landesregierung!


20.05.2021

Gemeinderatssitzung Walddorfhäslach

Verkehrswesen – Bundesstraße B27  Verkehrstechnische Verbesserungen und Lärmschutzmaßnahmen

Erste Grundlagenergebnisse der ingenieurtechnischen Beauftragung - Gemeinderatsinformation

Der Gemeinderat Walddorfhäslach hat in der öffentlichen Sitzung am 24.10.2019 in Verbindung mit dem langjährigen Einsatz von Bürgermeisterin Höflinger im Hinblick auf die nachstehenden Themen den Beschluß gefasst, daß auf der Bundesstraße B 27, Gemarkung Walddorfhäslach, infolge der bereits bestehenden hohen Verkehrsbelastung und der zukünftig weiter steigenden Verkehrsmengen, die durch die in Planung befindlichen Ausbaumaßnahmen entstehen werden (Umfahrungen Reutlingen (Dietwegtrasse) und Tübingen (Schindhaubasistunnel), Ausbau B 28 Rottenburg/Tübingen, sechsspuriger Ausbau B 27 nach der Aichtalbrücke, Autobahn A 8 / A 81 von der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost bis zum Autobahnkreuz Stuttgart), folgende Maßnahmen im kommenden Jahrzehnt (2020 bis 2030) zur Entlastung der Mitbürgerinnen und Mitbürger umgesetzt werden sollen:

  •  Herstellung einer Lärmschutzwand
  • Geschwindigkeitsreduzierung von 120 km/h auf 100 km/h,
  • Bereitstellung einer ÖPNV-Fahrspur i. V. mit der Erhöhung des ÖPNV-Fahrtaktes und der Herstellung und Verbesserung der   verbundübergreifenden Zusammenarbeit (Naldo und VVS) einschließlich kostenmäßig angemessener Fahrpreise, sowie
  • mögliche Durchführung eines Pilotprojektes mit dreispuriger Aufteilung der jeweiligen Fahrbahnrichtungen (analog Baustellenverkehr), wodurch sich eine automatische Geschwindigkeits- und Lärmreduzierung ergeben wird (langsameres Fahren erforderlich) und eine ÖPNV-Spur bereitgestellt werden kann.

Bürgermeisterin Silke Höflinger erläuterte, daß es ebenso wichtig ist, daß die Schnellbuslinie eXpresso X3 auch nach der Inbetriebnahme der Regionalstadtbahn aufrecht erhalten bleibt, zumal diese Linie sehr gut angenommen wird und im Jahre 2019 eine Steigerung von 30.000 Fahrtickets verzeichnet werden konnte. Darüber hinaus wurde der P+M+R Parkplatz im Jahre 2016 i. V. mit der Einrichtung einer gemeindlichen Haltestelle für die Schnellbuslinie X3 auf Initiative und mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde Walddorfhäslach ausgebaut und erweitert. Auch hier wäre es sinnvoll, diesen Haltestellenstandort durch weitere Buslinien wie bspw. den Airportsprinter (Linie Tübingen-Flughafen und zurück) andienen zu lassen, so daß auch eine schnelle Verbindung nach Tübingen geschaffen werden könnte.

Die Gemeinde arbeitet im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung mit dem Verkehrsplanungsbüro Kölz und Partner, Ludwigsburg, zusammen. Das Büro hat die prozentuale Zunahme der Verkehrsmenge auf der Bundesstraße B 27 im Zeitraum 2012 bis 2018 (Zählstelle Nr. 82400 Kreisgrenze nördlich von Walddorfhäslach) wie folgt zusammengefasst:


  • 2012-2013: + 2,8 %
  • 2013-2014: + 3,1 %
  • 2014-2015: + 4,5 %
  • 2015-2016: + 0,9 %
  • 2016-2017: + 1,7 %
  • 2017-2018: + 1,2 %


Aus dem Monitoring des Jahres 2018 ergibt sich somit eine Steigerung der Verkehrsmenge im Zeitraum 2012 bis 2018 von 14,80 % (40.600 Kfz/24h im Jahre 2012 und 46.600 Kfz/24h im Jahre 2018) und somit jährlich um ca. 2,5 %. Auf den Jahreszeitraum 2015 bis 2018 gerechnet beträgt die Steigerungsrate durchschnittlich ca. 1,3 % pro Jahr. Auf Grundlage der Shell-Prognose ist wohl davon auszugehen, daß der Motorisierungsgrad bzw. die Pkw-Dichte in den Jahren 2027/2028 einen Höhepunkt erreichen wird. Vor diesem Hintergrund ist aktuell mit einer durchschnittlichen Zunahme der Verkehrsmenge von rund 1,5 % pro Jahr zu rechnen, was wiederum einer 18 %-igen Steigerungsrate für den Jahreszeitraum 2018 bis 2030 und einer damit verbundenen Zunahme der Verkehrsmenge von 46.600 Kfz/24h (2018) um 8.400 Kfz/24h auf 55.000 Kfz/24h (2030) entsprechen würde. Die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Umfahrungen Reutlingen und Tübingen sowie die weiteren Ausbaumaßnahmen der Bundesstraße B 28 Rottenburg/Tübingen und der Bundesstraße B 27 nach der Aichtalbrücke sowie der Autobahn A8 / A 81 von der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost bis zum Autobahnkreuz Stuttgart mit Rückstauverlagerungen auf der B 27, können derzeit noch nicht konkret abgeschätzt werden. Bürgermeisterin Silke Höflinger teilte des Weiteren mit, daß man zudem das Ing.-Büro Dr. Dröscher, Tübingen, für die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange der Gemeinde beauftragt habe. Durch den langstreckigen, umschließenden und vielfach auf Siedlungshöhe bestehenden Verlauf der Bundesstraße, ist die Gemeinde Walddorfhäslach großräumig von den Lärmemissionen/-immissionen der Bundesstraße B 27 betroffen. Bei den laufenden Prüfungen wird die schallhemmende Wirkung der bestehenden Lärmschutzwände, die sich seit der erstmaligen Herstellung in den 1980-iger Jahren deutlich gesetzt haben, sowie neuer baulicher Anlagen ermittelt. Des Weiteren werden die Kosten für Neubauanlagen i. V. mit möglichen Förderungen ermittelt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte sodann Herrn Dr.-Ing. Dröscher und seine Mitarbeiterin Frau Rüb sehr herzlich und übergab Herrn Dr. Dröscher das Wort. Aus dem umfassenden Vortrag von Herrn Dr. Dröscher werden nachfolgend einige wesentliche Inhalte zusammengefasst und dargestellt. Herr Dr. Dröscher führte anhand eines Power-Point-Vortrages zunächst allgemein in die Thematik ein und erklärte, daß bei Bundesstraßen grundsätzlich ein 20 Meter breiter, an die Straße angrenzender Streifen nicht bebaut werden darf. Daher müsse man eine fachlich tiefgreifende Begründung erarbeiten, damit der Bau einer Lärmschutzwand dennoch in diesem „Sperrbereich“ umgesetzt werden.kann. Des Weiteren würden bei Neubaumaßnahmen von Bundesstraßen mit einer Verkehrsbelastung, wie sie in Walddorfhäslach vorliegt (46.000 Kfz/24h), Lärmschutzwände gebaut werden, was bei Bestandsstraßen wie der B 27 nicht der Fall sei. 


Herr Dr. Dröscher ging dann auf die aktuell bestehenden DIN-Lärmschutz-Grenzwerte ein.

Herr Dr. Dröscher erläuterte anhand der LUBW-Lärmkartierungskarten, welche Siedlungsbereiche von den jeweiligen Lärmpegelbereichen betroffen sind. Hierbei ist der Ortsteil Walddorf im Vergleich zum Ortsteil Häslach stärker betroffen. Aus den Lärmkartierungskarten wiederum kann die Anzahl der von Lärm belasteten Bewohnerinnen und Bewohner ermittelt werden.

Bürgermeisterin Silke Höflinger dankte Herrn Dr. Dröscher für seinen Vortrag und teilte mit, daß man spätestens im September dieses Jahres die weiteren Ergebnisse im Gemeinderat vorstellen werde.


20.04.2021

Amtsblatt Pliezhausen

Lärmschutz B 27 - aktuelle Informationen, Bericht aus der Gemeinderatssitzung - Pliezhausen


In den Sitzungen der Ortschaftsräte und des Gemeinderats in dieser Woche hat die Verwaltung ausführlich über den aktuellen Sachstand in Bezug auf den Lärmschutz an der B 27 informiert. Die entsprechende Sitzungsvorlage (Drucksache Nr. 48/2021) kann auf der Homepage der Gemeinde Pliezhausen (www.pliezhausen.de, Rubrik „Aktuelles“ -> Lärmschutz B 27) abgerufen werden. Nach den sehr unbefriedigenden Kontakten mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) in dieser Angelegenheit muss man zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, das man dort offenbar nicht willens zu sein scheint, etwas an der unbefriedigenden Ausgangsund Rechtslage im Hinblick auf die Erreichung des Ziels, einen wirksamen und zufriedenstellenden Lärmschutz für die Einwohnerschaft Gniebels und Rübgartens zu gewinnen, zu ändern. Ganz eindeutig ist in diesem Kontext festzuhalten, dass sich dieser Unwille sowohl auf einfach und rasch umzusetzende Maßnahmen, wie z.B. eine verordnungsrechtlich vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung in (zu definierender) räumlicher Nähe zur Wohnbebauung wie vorliegend, als auch auf noch effektivere und nachhaltige bauliche Lösungen, wie z.B. Lärmschutzwände, erstreckt. Mit teilweise sehr fadenscheinigen und durchaus teilweise auch haltlosen Argumenten werden beim BMVI weiterhin die altbekannten politischen und vor allem juristischen Abwehrgefechte geführt, statt konstruktiv zielführende Lösungsansätze zu entwickeln und vor allem der lärmgeplagten Einwohnerschaft zu signalisieren, dass man ihr berechtigtes Anliegen ernst nimmt und sich diesem und damit einhergehend der Verantwortung des Bundes als Verursacher des Problems stellt. Seit der letzten Berichterstattung im Gemeinderat hat die Gemeinde aus dem Stuttgarter Landesverkehrsministerium die Ergebnisse der vom BMVI angekündigten neuerlichen Überprüfung der Situation aufgrund der im Jahr 2020 abgesenkten Auslösewerte für die (freiwillige) Lärmsanierung erhalten. Wie bereits erwartet kommt das Land zum Ergebnis, dass zwar einzelne Überschreitungen vorhanden sind, diese aber nicht als flächendeckend zu sehen sind und demzufolge keine Ansprüche auf Lärmsanierung bestehen, zumal ein Großteil der betroffenen Wohngebäude im Untersuchungsbereich des Landes nach 1974 (Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes) errichtet worden sein dürfte. Dieses Ergebnis zeigt erneut, dass die Auslösewerte für die Lärmsanierung, deren Absenkung um je 3 dB(A) in 2020 sich der Bund rühmt, weiterhin viel zu hoch angesetzt sind, um einen wirklich effektiven Lärmschutz erreichen zu können. Vielmehr müsste der Bund endlich eine Gleichbehandlung zwischen bestehenden und neu gebauten Straßen herstellen und die Grenzwerte der 16. BImSchV zur verbindlichen Grundlage machen, die sich mittlerweile auch in der Rechtsprechung (z.B. für verkehrsrechtliche Maßnahmen) als Grenze für zumutbaren Verkehrslärm immer mehr durchgesetzt haben. Einigkeit besteht daher in den gemeindlichen Gremien darüber, dass der zuständige Bundesgesetz- und -verordnungsgeber dringend aufgefordert ist, die rechtlichen Grundlagen für die Lösung des Problems zu schaffen. Wo ein Wille ist, ist auch Weg! Diesen zu beschreiten würde dem Bund umso besser zu Gesicht stehen, als dass bei den seinerzeit auf freiwilliger Basis umgesetzten Lärmschutzeinrichtungen durchaus Defizite bestehen, teilweise der Ortschaft Rübgarten gegenüber freigestellte Abschnitte unberücksichtigt blieben und rechnerische Fragezeichen in Bezug auf die zugrunde gelegte Lärmminderung bestehen. Schon sehr frühzeitig wurde seitens der Gemeinde juristisch geprüft, ob eine rechtliche Handhabe gegen den Status quo und die seinerzeitige Planfeststellung bestehen könnte, was damals wie heute leider verneint werden muss, da die Straße rechtskräftig ohne Lärmschutzeinrichtungen planfestgestellt war und so hätte gebaut werden dürfen; umso mehr ist darin aber zumindest eine moralische / politische Verantwortung des Bundes zu erkennen. Diese Umstände werden in die weiteren Diskussionen mit dem Bund eingespeist. Trotz der Beschränkungen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der CoronaPandemie ist auch die Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e.V. (BIL) weiterhin sehr aktiv, so wurden bereits mehrere Online-Veranstaltungen, wie z.B. die Podiumsdiskussion mit den Kandidaten zur Landtagswahl am 17.02.2021 und eine Online-Versammlung am 22.03.2021, an denen für die Gemeinde jeweils auch Herr Bürgermeister Christof Dold teilgenommen hat, sowie ein Infostand in der Ortsmitte Pliezhausen am 17.04.2021 durchgeführt. Aus Sicht der Gemeinde ist es überaus begrüßenswert, dass sich die BIL im Sinne des gemeinsamen Anliegens engagiert und dadurch auch das vitale Interesse der Einwohnerschaft an einer Lösung des ihre ureigenen Lebensrealitäten betreffenden Problems dokumentiert. Damit bekommt das Bemühen um eine Lösung neben dem institutionellen immer mehr auch ein bürgerschaftliches Gesicht, was umso begrüßenswerter ist, da die BIL damit eindrucksvoll unterstreicht, dass das Problem tatsächlich eines der breiten Einwohnerschaft und nicht nur gewissermaßen eine abstrakte „Spielwiese“ der gemeindlichen Gremien, des Bürgermeisters und der Verwaltung ist. Einigkeit besteht dabei darüber, dass nur ein konzentriertes, konstruktives und kooperatives Miteinander gebündelter Kräfte zum Ziel führen kann. Die Veranstaltung mit den Landtagskandidaten hat erneut eindrucksvoll unterstrichen, dass es sich bei der Lärmbelastung, die von der B 27 ausgeht, um ein erhebliches Problem handelt, dem sich alle an der Diskussion Beteiligten stellen wollen. Gleichzeitig musste aber auch bei dieser Gelegenheit erneut festgestellt werden, dass trotz allgemeiner Anerkennung des Problems die bestehende Rechtslage eine Verbesserung der Situation nicht ermöglicht. Umso mehr gilt es, sich weiterhin hartnäckig und entschlossen bei den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern im Bund für Veränderungen zu verwenden und nach der Regierungsbildung im Land auf das Versprechen aller beteiligten Landtagskandidaten zurückzukommen, für den Fall ihrer Wahl die Gemeinde und die Bürgerschaft bei ihren Bemühungen unterstützen zu wollen, und um auch den anstehenden Bundestagswahlkampf zu nutzen und das Problem auf möglichst vielen Kanälen zu adressieren. Dabei soll auch der neue Landrat, Herr Dr. Fiedler, in die Bemühungen mit einbezogen werden. Bereits am 12.11.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass, obschon sie nicht Aufgabenträger von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen ist, die Gemeinde Pliezhausen bereit ist, einen angemessenen Beitrag für die Verbesserung des Lärmschutzes an der Bundesstraße 27 im Bereich Gniebel und Rübgarten als freiwillige Maßnahme zu leisten. Die Gemeinde verbindet ihre Bereitschaft zum Einsatz kommunaler Finanzmittel aber mit der Erwartungshaltung, dass sie dem Zuständigkeitsregime folgend nicht die Hauptlast entsprechender Verbesserungsmaßnahmen trägt. Bereits in der Vergangenheit hat die Gemeinde Pliezhausen erhebliche Finanzmittel im sechsstelligen Bereich für Lärmschutzmaßnahmen aufgewendet (z.B. Lückenschluss Richtung Gniebel, Grunderwerbskosten); auch in Zukunft sollen etwaige Maßnahmen nicht an einem angemessenen Beitrag der Gemeinde scheitern. Es wäre aber politisch aus Sicht der Gemeinde nicht zu vermitteln, wenn sich der Verursacher der Problematik -gänzlich oder großteils- aus der Verantwortung nehmen würde und entsprechende Maßnahmen großteils oder vollständig- zu Lasten der Gemeinde gingen. Bewusst wurde daher seinerzeit im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag keine konkrete Zahl fixiert, da seitens der Gemeinde weder damals noch aktuell die zu erwartenden Kosten konkretisiert werden konnten und können. Zum jüngst wieder als „Musterlösung“ für die Problematik angesprochenen Fall Grafenberg kann dabei gesagt werden, dass der Bund nach dem Kenntnisstand der Gemeinde wenig Veranlassung hat, sich mit diesem zu rühmen, denn von der Gemeinde Grafenberg hat die Verwaltung bereits im Jahr 2019 die Information bekommen, dass diese im Zuge des dortigen Neubaus der Ortsumfahrung der B 313 die Kosten für den Lärmschutz in Form eine Lärmschutzwand übernommen habe. An dieser Stelle ist daher auch nochmals die Unterschiedlichkeit der Ausgangslage im Gegensatz zum Fall Grafenberg zu unterstreichen, wo die Gemeinde aus kommunalpolitischer Sicht ein vitales Interesse an der Realisierung der Ortsumfahrung hatte, welche ohne die Lärmschutzwand in Frage gestellt worden wäre, da auch hier der Bund keine Maßnahmen vorgesehen hatte. Im Gegensatz dazu muss die Gemeinde Pliezhausen bereits seit langer Zeit mit der von ihr „nicht bestellten“ Straße leben, sodass die Ausgangslage mit Grafenberg nicht vergleichbar ist. Den Blick nach vorne richtend und um einen hoffentlich zielführenden Lösungsansatz zu finden, haben die Gremien der Gemeinde dem Vorschlag von Herrn Bürgermeister Dold zugestimmt, der vorsieht, dass die Gemeinde insofern in Vorleistung geht, als dass sie eine Machbarkeitsstudie / Untersuchung in Auftrag gibt, die bauliche Umfänge / Notwendigkeiten und einen möglichen Kostenrahmen für sinnvolle und durchgehende Lärmschutzmaßnahmen ermitteln soll. Damit wäre dann eine Grundlage für die weiteren Diskussionen gegeben, anhand derer auch die offenen politischen Fragen geklärt werden könnten. Zudem wäre damit eine Basis gegeben, aktiv auf den Bund (und ggf. das Land) zuzugehen. Dieser Schritt wird als richtig angesehen, auch wenn die Gemeinde damit in Vorleistung geht und den Bund ein Stück weit aus der Verantwortung lässt. Umso wünschenswerter wäre es, wenn sich der Bund und seine Vertreter dann nicht mehr in juristischen und politischen Abwehrgefechten verlieren, sondern sich ihrer Verantwortung lösungsorientiert stellen würden. Sollte die Machbarkeitsstudie / Untersuchung hierzu einen zielführenden Beitrag leisten können, wäre dies gut investiertes Geld der Gemeinde.



17.04.2021

Unser Infostand in Pliezhausen vor der KSK


Recht herzlichen Dank an Elisabeth, Richard, Gerold

und Joachim.

Es hat sich gelohnt!

  • informative und konstruktive Gespräche
  • viel Zustimmung von den Anwohnern aller Ortsteile


Fazit: Man konnte bei unserer Aktion den Eindruck gewinnen, dass die Standbesucher über die Problematik an der B27 sehr gut informiert sind und es spannend finden, wie sich die Politik diesem Thema annehmen wird. In diesem Zusammenhang wurde von vielen Standbesuchern das Engagement der Gemeinden Pliezhausen und Walddorfhäslach gelobt.



10.03.2021

Banner in Rübgarten & Gniebel



Unser Banner in Rübgarten (links) hat einen neuen Platz. Danke an die Eigentümer des Grundstücks und natürlich auch an unser "Aufbautrupp" Walter Armbruster und Karl Rein.

Das andere Banner steht in Gniebel.


19.02.2021

Guten Morgen Herr Griesinger,

 

als erste möchte ich mich nochmals bedanken, dass sie bzw. die Bürgerinitiative B27 Lärmschutz jetzt e.V. die Podiumsdiskussion vom 17.02.2021 organisiert und nach meiner Wahrnehmung auch erfolgreich umgesetzt haben. (kleinere technische Probleme waren hier kein Problem) Die Berichterstattung von heute in den Printmedien sensibilisiert unser wichtiges Thema in der Bevölkerung nochmals deutlich. Seitens der Gemeinde werden wir erneut unsere Bundestagsabgeordneten anschreiben, mit der Bitte sich vor allem dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden. Wir alle benötigen eine Perspektive und ich glaube wir sind uns einig, „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“. Die Bundestagswahl ist auch nicht mehr in weiter Ferne d.h. gerade die Kandidaten für den deutschen Bundestag, gilt es für unsere Sache zu gewinnen. Selbstverständlich werden wir auch nach der Landtagswahl die Abgeordneten (vor allem die in der Regierungsverantwortung) nochmals kontaktieren und sie an ihre Zusage der Unterstützung im Rahmen der Podiumsdiskussion zu erinnern.

 

Zum Schluss wünsche ich Ihnen und ihrer Familie ein schönes Wochenende und Grüße aus dem Rathaus.



Christof Dold

Bürgermeister


29.01.2021

Amtsblatt Pliezhausen

Am 14.Januar trafen sich Mitglieder des noch jungen Vereins "Bürgerinitiative Lärmschutzjetzt e.V. und Gäste zur ersten Sitzung im neuen  Jahr, die unter Leitung des Vorsitzenden Martin Griesinger online abgehalten wurde. Nach der Begrüßung der neuen Mitglieder und der Teilnehmer wurden die Möglichkeiten diskutiert, wie der Verein auch in Zeiten mit coronabedingten Kontaktbeschränkungen auf sich aufmerksam machen und mit den Bürgern ins Gespräch kommen kann. Auch das Gespräch mit politischen Mandatsträgern im Superwahljahr (Bundestagswahl, Landtagswahl, Bürgermeisterwahl in Pliezhausen) soll gesucht und genutzt werden, sich gegenüber der Politik für einen besseren Lärmschutz für die Gemeinde einzusetzen. Die Entwicklung bleibt nicht stehen. Nach dem Lockdown wird der Verkehr auf der B27 wieder zunehmen und damit die Beeinträchtigung durch den Verkehrslärm. Die Planung für die Dietwegtrasse in Reutlingen ist weiter fortgeschritten und auch die Planungen um den Ausbau der B27 im Steinlachtal und den Schinderhautunnel bei Tübingen schreiten voran. Allein für die Dietwegtrasse werden vom Regierungspräsidium TÜ 20000 Fahrzeuge am Tag prognostiziert, Der weitere Ausbau der B27 ab Tübingen südwärts verbessert die Anbindung in den Großraum Stuttgart und lockt bei gleichzeitig unzureichenden Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs immer mehr Autos auf die Straße. Dieser zusätzliche Verkehr landet ebenfalls auf der B27 entlang Gniebel und Rübgarten.


Jetzt ist es höchste Zeit, den Lärmschutz entlang der B27 anzugehen. !

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